Franchise-Konzepte sind seit vielen Jahres bekannt. McDonalds, Fressnapf und viele weitere mehr bieten Existenzgründern fertige Konzepte - bis hin zur Kleidung und der Gestaltung der Immobilie.
Das Franchise-Prinzip
Das Prinzip "Franchise" ist in aller Regel das folgende:
Der Franchisegeber (FG), selbst Unternehmer, bietet sein Geschäftskonzept, d. h. seinen Geschäftsgegenstand, sein Logo, das Marketing, etc. den Franchisenehmers (FN) an.
Die Franchisenehmer binden sich vertraglich (meist gegen Gebühr) an den Franchisegeber, welcher sodann die vereinbarten Leistungen erbringt und die Franchisenehmer mit den für die Gründung notwendigen Waren, Einrichtungsgegenständen und sonstigen Leistungen ausstattet.
Die Vorteile der Franchise-Gründung liegen darin, dass der Gründer keine eigene Idee entwickeln muss und meist durch den Franchisegeber auch schon Marktanalyste für die potenziellen Standorte vorliegen. Ebenso profitiert der Gründer von der Marke des Franchisegebers sodass hier das Marketing, wenn nicht ohnehin durch den Franchisegeber übernommen, sich sehr viel einfacher gestaltet.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Doch ist bei Franchise-Gründungen auch Vorsicht geboten.
Nicht jeder Franchisegeber kann die Leistungen erbringen die er auslobt und steht auch manchmal selbst noch am Anfang.
Prüfen Sie daher wie lange es den Franchisegeber schon am Markt gibt. Hat der Franchisegeber schon Filialen mit selbstständigen Partnern gegründet, oder sind Sie das Versuchskaninchen? Gibt es Finanzdaten der bereits bestehenden Standorte? Arbeiten diese profitabel?
Prüfen Sie aber auch bitte, welche Einstiegsgebühren und laufenden Kosten auf Sie zukommen und welche Leistungen (Leistungspakete) Sie hierfür erhalten. Ist hierdurch ein effektiver Wettbewerbsvorteil vorhanden? (Die Frage lautet: Kann ich das nicht auch ohne den Franchisegeber?)
Ein gutes Zeichen ist auch, wenn sich der Franchisegeber dem Deutschen Franchiseverband e. V. angeschlossen hat.
Scheinselbständigkeit
Dieser Punkt ist bei Franchise-Konzepten immer vordergründig zu prüfen.
Da Sie ausschließlich für einen Hauptlieferanten, den Franchisegeber, arbeiten besteht der Generalverdacht der Scheinselbstständigkeit, weil Sie z. B. auch als angestellter Marktleiter die gleiche Aufgabe ausüben könnten.
Die Frage, ob Sie selbstständig sind oder nicht, ergibt sich aus den Freiheiten die Ihnen der Franchisegeber vertraglich noch zugesteht. Werden Sie beherrscht, sind Sie nicht selbstständig.
Als Selbstständiger können Sie freie Entscheidungen treffen und die Geschicke Ihres Unternehmens selbst steuern. Sofern Sie hier keine Freiheiten genießen, also z. B. jede Werbeaktion mit dem Franchisegeber absprechen müssen, oder gar nicht durchführen dürfen, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um eine selbstständige Tätigkeit.






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