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Fördermittel für Existenzgründer

StrategieFördermittel werden in der Regel in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und sind somit vergleichbar mit Geschenken. Darlehen sind Kredite und müssen somit nicht nur zurückgezahlt, sondern auch verzinst werden.

Für die Vorgründungsberatung eignet sich vor allem das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW. Dieses bezuschusst den Existenzgründer für eine Beratung vor der Gründung mit bis zu 80%.

Das wohl bekannteste und beliebteste Fördermittel ist wohl das Gründercoaching Deutschland, welches sich an Jungunternehmer nach der Gründung richtet. Dieses übernimmt die Beratungskosten in Höhe von bis zu 90%.

Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich über Ihre Möglichkeiten. Bitte beachten Sie auch, dass die Beantragung von Fördermitteln mitunter sehr schwierig sein kann und auch bei kleineren Fehlern, die Förderfähigkeit oft unwiederbringlich dahin ist.


Der Gründungszuschuss der Argentur für Arbeit ist lediglich eines von vielen Fördermitteln, die Existenzgründern und Jungunternehmern den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern sollen. Er wird an Gründer gezahlt, welche sich auf der Arbeitslosigkeit (ALG I) selbstständig machen.

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und kann basierend auf dem Businessplan erteilt werden.

Sollte Ihre Arbeitsagentur Ihren Antrag positiv bescheiden, erhalten Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach der Gründung Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld zuzüglich einem Pauschalbetrag von 300,00 Euro. Wichtig ist jedoch, dass Sie noch einen Anspruch auf mindestens 150 Tage ALG I haben und noch nicht gegründet haben. Es ist wichtig den Antrag rechtzeitig und fehlerfrei zu stellen. Sofern Sie unsicher sind, können Sie hier eine kostenlose Beratunsanfrage stellen.

Auf Antrag kann für die Monate 7 bis 15 der Betrag von monatlich 300,00 Euro weiter gezahlt werden. Hierfür muss der Agentur nachgewiesen werden, dass Sie intensiv und hauptberuflich Ihrer Unternehmung nachgehen.

ALG II Empfänger können bei ihrem Jobcenter das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Ebenso kann die Gründung bezuschusst werden. Die jeweilige Höhe liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters und orientiert sich maßgeblich am Businessplan des Gründers. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung des Konzeptes und der Antragstellung.

Für eine umfangreiche Fördermittelberatung stellen Sie doch bitte eine Beratungsanfrage.


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