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Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit ist gerade für Existenzgründer ein großes Problem.

Das Finanzamt unterstellt Scheinselbständigkeit, wenn man nur einen Auftraggeber / Kunden hat, von welchem man sein gesamtes Einkommen bezieht. Gemeint ist damit, dass Sie gar nicht wirklich selbstständig sind, sondern sich in einem quasi Angestelltenverhältnis befinden. Das Finanzamt unterstellt sodann weiter, dass Sie nur selbstständig sind, um die Sozialabgaben zu sparen.

Es ist nicht ungewöhnlich, wenn man zu Beginn der Selbstständigkeit nur einen Kunden hat - schließlich fängt man mit dem ersten Kunden an. Es sollte dem Finanzamt jedoch verdeutlichen, dass man sich nicht auf diesem Kunden beschränken wird. Dies kann z. B. durch eine funktionierende Website, Werbung in Tageszeitungen, Flyer, etc. verdeutlicht werden. Es ist völlig legal nur einen Kunden zu haben, wenn man bemüht ist weitere zu gewinnen!

Ebenso kann man unterstellen, dass Unternehmer mit eigenem Personal nicht scheinselbständig sind, da hier ja wiederum eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt.

Versuchen Sie immer einen guten Außenauftritt zu haben, der nicht nur Sie und Ihr Unternehmen darstellt, sondern auch erkennen lässt, dass Sie an neuen Kunden interessiert sind. Wenn Sie einen Hauptkunden haben, versteifen Sie sich nicht auf diese Geschäftsbeziehung allein, sondern akquirieren Sie weitere, kleinere Kunden. Prüfen Sie immer, ob Sie durch Ihren Auftraggeber beherrscht werden.

Franchisegeber behalten sich gerne entscheidende Rechte vor, um den Franchisenehmer zu beherrschen. Nimmt dies zu intensive Ausmaße an, geht man ebenfalls von einer Scheinselbständigkeit aus, da es Ihnen dann an der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit mangelt und Sie durch die Weisungsgebundenheit eher einem Angestellten gleichzustellen sind.

Achten Sie daher bei Franchise-Verträgen immer darauf, dass Sie weiterhin in zentralen Fragen Ihrer Unternehmung frei entscheiden können.


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